Daten anonymisieren (nach DSG)

EINE ANONYMISIERUNG / LÖSCHUNG KANN NICHT RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN.

 

Daten müssen vernichtet/anonymisiert werden, wenn sie zum Zwecke der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind. 5, Abs. 4 (Zeitfenster sind kantonal geregelt.) Details dazu finden Sie hier: Neues Datenschutzgesetz ab 01. September 2023

Löschen und Anonymisieren ist im Datenschutz gleichgesetzt.

  1. Voraussetzung: Login mit Admin-Benutzer
  2. Im klassischen vitomed über: Hilfsprogramme – Service-Programme – Stammdaten – Patientendaten anonymisieren (nach DSG)
  3. Neues Fenster Patientendaten anonymisieren (nach DSG) wird geöffnet.
    • Patient kann direkt mit der Patientennummer und Enter-Taste gesucht werden.
    • Oder die Schaltfläche Suchen wählen, neues Modal Suche in der Datei Patienten wird geöffnet und es kann spezifisch nach Patienten gesucht werden.
  4. Wurde ein Patient ausgewählt, kann im Modal auf die gleichnamige Schaltfläche Patientendaten anonymisieren (nach DSG) geklickt werden:



  5. Folgende Meldung erscheint:

     
  6. Wird die Schaltfläche Ja getätigt, werden folgende Inhalte eines Patienten UNWIDERRUFLICH im vitomed gelöscht:
    • Verlauf
    • Anamnese
    • Aufgaben/Pendenzen
    • Diagnosen klassisch (und bb)
    • Agenda
       
  7. Folgende Inhalte werden anonymisiert (unkenntlich gemacht):
    • Patienten – Stammdaten, zusätzlich soll der Datensatz als inaktiv markiert werden
    • Rechnungsadministration
       
  8. Folgende Tabellen werden zurzeit nicht gelöscht:
    • Behandlungen