Entspricht in Arztpraxen üblicherweise dem Praxisinhaber oder einem externen Abrechnungsbüro. Ist der Praxisinhaber selber Rechnungssteller, müssen keine Angaben zum Rechnungssteller erfasst werden.
Im Klinik-/Spitalbereich entspricht der Rechnungssteller der Organisation oder wiederum dem externen Abrechnungsbüro.
Diese Nummer wird auf dem Tarmed-Rechnungsformular aufgeführt.