IV-Verfügungsnummer - Formate

Variante A:

Die seit dem 01.01.2000 gültige, 14-stellige Nummer:
Beispiel: 35020010000026

Variante A kommt zum Einsatz für IV-Verfügungen mit Datum ab dem 01.01.2000; sie muss 14 Ziffern lang sein.
Falls Sie von Ihrer IV-Stelle eine Verfügungsnummer erhalten haben, welche Punkte enthält, können Sie diese auch eingeben (sie werden bei der Zählung der Ziffern für die Prüfung der Korrektheit des Nummern-Formates nicht mitgezählt).
Falls ein Verfügungsdatum bekannt ist, tragen Sie dieses in das gleichnamige Feld ein (nicht zwingend notwendig).

Variante B:

Die 6-stellige Nummer für Abklärungsmassnahmen.
Beispiel für Kanton Bern: 302280 (s. Tabelle)

Variante B kommt zum Einsatz, wenn keine Verfügungsnummer existiert, wie z.B. bei IV-Berichten. In diesem Falle ist auch kein Verfügungsdatum anzugeben, da dieses ebenfalls nicht bekannt ist. Die Nummer setzt sich zusammen aus der IV-Stellennummer, gefolgt von 280.

IV-Stellennummern (der Kanton bezieht sich auf den Standort Ihrer Praxis):

AG

=

319

AI 

=

316

AR 

=

315

BE 

=

302

BL 

=

313

BS 

=

312

FR 

=

310

GE 

=

325

GL 

=

308

GR 

=

318

JU 

=

350

LU 

=

303

NE 

=

324

NW 

=

307

OW 

=

306

SG 

=

317

SH 

=

314

SO 

=

311

SZ 

=

305

TG 

=

320

TI 

=

321

UR 

=

304

VD 

=

322

VS 

=

323

ZG 

=

309

ZH 

=

301

Ausland 

=

327