IV-Verfügungsdatum/-nummer erfassen

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IV-Behandlungen benötigen ein Verfügungsdatum und eine Verfügungsnummer; erfassen Sie diese Daten sinnvollerweise in den Patienten-Stammdaten, bevor Sie eine IV-Behandlung eröffnen. Beim Eröffnen einer IV-Behandlung erscheint beim Installationstyp 3 im Eröffnungsfenster neben dem Gesetz ein Fenster, in welches die gültige Verfügungsnummer und das entsprechende Verfügungsdatum automatisch aus den Patienten-Stammdaten übertragen werden.

Ab Version 4.4 des General Invoice Request Managers (GIRM) sind Verfügungsnummer und Verfügungsdatum  für die elektronische Abrechnung von
IV-Fällen nicht mehr obligatorisch.

 

Nach dem Eröffnen der IV-Behandlung werden diese Daten in das Fenster der Rechnungsadministration in das Register Vermerke übertragen. Dort können Sie die Daten erst nach dem Eröffnen einer IV-Behandlung erfassen; da diese aber bei jeder neuen IV-Behandlung erneut eingegeben werden müssten, ist das Erfassen in den Patienten-Stammdaten empfehlenswert.

Beachten Sie auch die möglichen Formate der IV-Verfügungsnummer sowie die Informationen bezüglich IV-Formular erstellen/drucken.

 

Damit Sie eine IV-Behandlung abrechnen können, muss die Verfügungsnummer in den Patienten-Stammdaten identisch sein mit derjenigen in der Behandlung.