Je nach Anstellungsverhältnis werden beim Erfassen von Leistungen andere Zusatzpositionen vorgeschlagen. Arbeiten Sie einerseits selbstständig in der Praxis und andererseits im Angestelltenverhältnis in einer Klinik/einem Spital, müssen mehrere Leistungserbringer eingerichtet werden.
In der Arztpraxis wählen Sie hier normalerweise Selbstständig, auch wenn der Arzt angestellt ist. Der Wert Angestellt gilt lediglich für Spital-/Klinik-Ärzte.