Informationen zur Praxiskosten-Abgeltung (PKA) für Belegärzte

Am 4. Dezember 2018 hat der MTK-Vorstand (Medizinaltarif-Kommission UVG) beschlossen, das Addendum zur Praxiskosten-Abgeltung (PKA) für Belegärzte ersatzlos auslaufen zu lassen. Das bedeutet, dass ab 1.1.2019 (Datum der Leistungserbringung) die PKA nicht mehr abgerechnet werden darf.

Deshalb wird die Gültigkeit folgender Tarmed-Leistungen für beide Datenbanken Tarmed 1.09 und Tarmed 1.08BR per 31. Dezember 2018 beendet:

50.0100:(+) Praxiskosten-Abgeltung (PKA) für den Belegarzt während derambulanten Behandlung von UV/MV/IV-Patienten im Spital, pro Min.

50.0110:(+) Praxiskosten-Abgeltung (PKA) für die belegärztliche Assistenz während der ambulanten Behandlung von UV/MV/IV-Patienten im Spital,pro Min.

50.0120:(+) Praxiskosten-Abgeltung (PKA) für den Anästhesie-Belegarzt während der ambulanten Behandlung von UV/MV/IV-Patienten im Spital,pro Min.

 

Im Jahr 2004 wurde im UVG-Bereich die PKA-Verrechnung für Belegärzte eingeführt. Alle PKA-berechtigten Leistungen sind im Tarmed-Validator in die Leistungsgruppen 86 und 87 eingeteilt.

Falls Sie als Belegarzt tätig sind oder sonst Leistungen in einem Spital erbringen, diese aber selbst abrechnen, müssen Sie in den Leistungserbringer-Stammdaten einen zusätzlichen Leistungserbringer erfassen und bei den Abrechnungsangaben im Feld Fakturierungsart den Eintrag Nur Arztleistungen (PKA) auswählen.

Die als Belegarzt erbrachten Leistungen erfassen Sie dann mit diesem Leistungserbringer.

 

Ab der vitomed-Version 2.57 sind die seit 01.07.2012 gültigen PKA-Leistungen enthalten.