Mit
dem Tarmed-Tarif ab 1.1.2018
gilt Folgendes: |
Nach Tarmed-Tarif ist die Verrechnung einzelner Leistungspositionen von der fachlichen Dignität (Befähigung) abhängig. Die Dignität erscheint nicht auf der Tarmed-Rechnung und tritt nach aussen nicht in Erscheinung. Trotzdem ist das Erfassen von Dignitäten notwendig, denn diese Informationen dienen der Eingabeunterstützung in vitomed.
Die Liste der Dignitäten ist abschliessend gemäss Tarmed-Tarif. Im Zuge der Besitzstandswahrung werden durch die Ärztegesellschaften teilweise auch Dignitäten zugeordnet; diese haben jedoch nichts mit den Tarmed-Dignitäten zu tun. Wenn Sie aufgrund der Besitzstandswahrung berechtigt sind, eine Leistung zu verrechnen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Dignitätswarnung
bestätigen
oder
Leistungen, welche Sie gemäss Besitzstandswahrung weiterhin verrechnen dürfen, in den Leistungserbringer-Stammdaten in der Besitzstandswahrung Positionenliste eintragen.
Die Prüfung der Dignitäten geschieht wie folgt:
Die erfasste Leistung setzt eine bestimmte Dignität voraus. Aufgrund des erfassten Leistungserbringers wird überprüft, ob dieser über diese Dignität verfügt. Wenn nicht, wird geprüft, ob bei diesem Leistungserbringer eine verantwortliche Stelle definiert ist. Ist dies nicht der Fall, erscheint die Dignitätswarnung. Ist eine verantwortliche Stelle definiert, wird die Dignität derselben geprüft. Ist die vorausgesetzte Dignität vorhanden, wird die Leistung eingefügt und die EAN-Nummern des Ausführenden und des Verantwortlichen werden auf der Rechnung ausgegeben. Hat auch der Verantwortliche die vorausgesetzte Dignität nicht, wird wieder die Dignitätswarnung angezeigt.