Behandlungseröffnung - Erhöhter Behandlungsbedarf

Auszug aus den FAQ auf fmh.ch:
Was bedeutet Erhöhter Behandlungsbedarf?
Die Gründe für den erhöhten Behandlungsbedarf eines Patienten müssen in der Patientenakte aufgeführt werden und der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten ist gegenüber dem Versicherer auf Nachfrage zu begründen. Der erhöhte Behandlungsbedarf ist vom Bundesrat nicht abschliessend definiert worden (keine Krankheitsbilder, keine Diagnosen) und die Anwendung liegt im Ermessen des Arztes.

Wenn Sie bei der Behandlungseröffnung diese Checkbox aktivieren (ist nur für Behandlungen des Tarifs 7 anwendbar),

werden Sie anschliessend gefragt, ob der erhöhte Behandlungsbedarf für alle künftigen Behandlungen oder nur für diese neue Behandlung gelten soll. Abhängig von Ihrer Antwort wird diese Information auf Patientenebene (im Register Verschiedenes; s. weiter unten) und/oder auf Behandlungsebene gespeichert:

Auch im elektronischen Leistungsblatt ist bei aktivierter Checkbox ein entsprechender Hinweis sichtbar:

Falsch erfasste Positionen werden automatisch umgestellt.

In den Patienten-Stammdaten ist die neue Checkbox Erhöhter Behandlungsbedarf nur im vitomedORI vorhanden. Falls Sie mit einem vitomed Typ3 arbeiten, kann Ihr Systemadministrator diese Checkbox in das entsprechende Fenster parametrieren. Falls Sie diese Arbeit nicht selber durchführen möchten, wenden Sie sich an unseren Service Desk.

Wenn Sie die Checkbox Erhöhter Behandlungsbedarf...

in der Behandlungseröffnung aktivieren und die anschliessende Frage mit für alle künftigen Behandlungen beantworten, wird die Checkbox in den Patienten-Stammdaten automatisch aktiviert;

in den Patienten-Stammdaten aktivieren, ist sie bei der Behandlungseröffnung ebenfalls aktiviert.

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