Ein Zuschlag/Abschlag wird grundsätzlich in die Taxpunktwerte gerechnet und nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Ein Rabatt wird via Rabattspalte oder Rabattzeile erfasst. In beiden Fällen kann der Rabatt auf der Rechnung als solcher ausgewiesen werden (bei Nicht-Tarmed-Behandlungen müssen Sie vorgängig das Rechnungsformular entsprechend anpassen).
Zuschläge und Rabatte werden nur auf Tarifleistungen gerechnet; einen Rabatt für Medikamente können Sie aber wahlweise in die Rabattspalte bzw. Rabattzeile übernehmen.
Wenn Sie mit Rabatten arbeiten, müssen Sie sich für eine der drei Varianten (Abschlag, Rabattspalte oder Rabattzeile) entscheiden; falls Sie mehrere Varianten gleichzeitig verwenden, werden die Rabatte kumuliert. |
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Ein Rabatt auf Laborpositionen wird nicht auf der Rechnung ausgewiesen, sondern in den Taxpunktwert gerechnet. |