Kind / Jugendlichen in Patienten-Stammdaten erfassen

Die Patienten-Stammdaten sind so eingerichtet, dass im Register Alternativadresse als Gesetzlicher Vertreter immer Eltern vorgeschlagen wird. Dies führt dazu, dass Sie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zwingend die Alternativadresse ausfüllen müssen. Diese Alternativadresse gilt dann als Rechnungsempfänger (s. auch die speziellen Felder in Patienten-Stammdaten).

Wenn ein Patient das 18. Altersjahr erreicht hat, werden Sie bei dessen Aufruf gefragt, ob Sie die Einträge in der Alternativadresse löschen möchten, damit die Rechnung direkt an den Patienten adressiert wird.

Falls Sie bei einem Minderjährigen die Rechnung nicht an die Alternativadresse sondern an die Adresse des Patienten senden möchten, wählen Sie einen anderen Eintrag anstelle Eltern aus der Liste im Feld Gesetzlicher Vertreter.

Die Altersgrenze kann Ihren Bedürfnissen angepasst werden (z.B. auf 16 Jahre); wenden Sie sich hierzu an unseren Service Desk.