Hauptgarant

Jede Behandlung hat zwingend einen Hauptgaranten. Diesem werden die administrativen Einstellungen zur Rechnung entnommen. Wird der Hauptgarant für eine Behandlung geändert, werden wahlweise auch diese Einstellungen angepasst (Rechnungsempfänger, Abrechnungsfrist, Abrechnungsart usw.). Zudem wird wahlweise der geänderte Garant auch in die Patienten-Stammdaten übertragen.

Weitere Garanten können zusätzliche Rechnungsempfänger sein.

 

Die Einstellung Abrechnung elektronisch wird nachgeführt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der Mandant, zu welchem die Behandlung gehört, hat eine gültige Clearingstellen-Identifikationsnummer.

Der neue Hauptgarant hat eine Gültige Clearingstellen-Identifikationsnummer.

Beim Patienten ist in den Patienten-Stammdaten die Checkbox Abrechnung elektronisch gestattet aktiv.

Beim Wechseln eines Garanten in einer Behandlung können Sie ein gesperrten Garanten zwar verwenden, es erscheint aber eine Hinweismeldung, dass der Datensatz gesperrt oder noch nicht gültig ist, und daher nicht verwendet werden sollte.