Leistungserfassung - (Nicht-)Pflicht-Leistung / -Medikament

Markieren als (nicht-)pflichtig

In der Leistungserfassung können Sie Leistungen und Medikamente als Nicht-pflichtig markieren (diese Markierung können Sie ändern). Eine derart gekennzeichnete Zeile wird auf der gedruckten Rechnung als NPL-Leistung ausgegeben.

Das Setzen des Nicht-Pflicht-Flags geschieht automatisiert aufgrund der Einstellungen in den Feldern Pflichtleistungscode KVG (Tarif-Stammdaten) und, je nach Installation, Kassenzulässigkeit bzw. Versicherungscode (Medikamenten-Stammdaten).

Über Hilfsprogramme des jeweiligen Stammes können Sie einstellen, bei welchem KVG-Pflichtcode bzw. Versicherungscode das NPL-Flag in der Leistungserfassung gesetzt werden soll, wenn eine Tarmed-Position/ein Medikament aus den entsprechenden Stammdaten übernommen wird.

Umteilen von (nicht-)pflichtigen Leistungen / Medikamenten

Beim Verlassen des Leistungserfassungsfensters einer KVG-Behandlung wird automatisch geprüft, ob Positionen und/oder Medikamente vorhanden sind, welche als nicht-kassenpflichtig markiert sind (Spalte mit * im Titel). Falls solche Leistungen gefunden werden, können Sie diese nach Rückfrage in eine bestehende oder zu eröffnende Behandlung (vorzugsweise mit Gesetz VVG) umteilen.

Auch der umgekehrte Weg ist möglich: Beim Verlassen einer VVG-Behandlung wird automatisch geprüft, ob Positionen und/oder Medikamente vorhanden sind, welche als Kassenpflichtig markiert sind. Diese Leistungen können Sie nach Rückfrage in eine bestehende oder zu eröffnende Behandlung (vorzugsweise mit Gesetz KVG) umteilen

Bei der Verarbeitung von Hamster-Daten erfolgt diese Prüfung (und allenfalls die Rückfrage bezüglich Umteilung) ebenfalls.

Mit dem Schalter NurGemischtLeistungenNplPlAufteilen können Sie einstellen, ob die Frage nach der Aufteilung von PL-/NPL-Leistungen auf 2 Behandlungen nur erscheinen soll, wenn sowohl PL- wie NPL-Leistungen in der Ursprungsbehandlung vorkommen. Steht der Schalter auf Ja, erscheint die Frage der Umteilung nicht, wenn in einer KVG-Behandlung nur NPL-Leistungen bzw. in einer VVG-Behandlung nur PL-Leistungen vorkommen.

Dieses Vorgehen funktioniert auch bei UVG-, MVG- und IVG-Behandlungen. Die Meldung jedes einzelnen Gesetzestyps können Sie ausschalten (eigene Textnummern).

Wie alle anderen können Sie auch diese Meldungstexte bearbeiten.

 

Die Kennzeichnung von NPL-Leistungen wird auf dem Papierausdruck der Rechnung aufgeführt.

Die elektronische Rechnung im XML-Format wird ebenfalls unterstützt.

Wenn Sie auf Grund von gemischten PL- und NPL-Leistungen eine oder mehrere Leistungen umteilen und gleichzeitig eine Behandlung eröffnen, erscheint nach dem Eröffnen der neuen Behandlung eine Abfrage, ob diese neue Behandlung das gleiche Fälligkeitsdatum erhalten soll wie die Ursprungsbehandlung.