Ambulante komplementärmedizinische Leistungen müssen spätestens ab dem 1. Januar 2018 mit dem Tarif 590 abgerechnet werden; ab der vitomed-Version 2.70 sind die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Nachfolgend ein paar Informationen zu den notwendigen Anpassungen in vitomed.
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Per 1. Januar 2019 treten in diesem Tarif Änderungen in Kraft; diese betreffen nur einzelne Tarifpositionen, am Regelwerk ändert sich grundsätzlich nichts. Diese Anpassungen im Tarifstamm müssen Sie manuell durchführen. |
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Komplementärmedizinische Behandlungen müssen ein paar Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Leistungen mit Tarif 590 erfassen... |
Rechnungsformular
Beim neuen Branchenformular der Komplementärmedizin handelt es sich um eine angepasste Version des Tarmed-Formulars für Komplementärtherapeuten nach XML-Standard 4.3. Im Rundschreiben der Versicherer Ende 2016 ist auf Seite 2 der Wegleitung aufgeführt: Therapeutinnen und Therapeuten, die bereits eine Software-Lösung nutzen, deren Rechnungsdarstellung und Rechnungsinhalt diesem Branchenstandard entsprechen, können weiterhin ihre Software-Lösung anwenden.
Dennoch gibt es ein paar Anpassungen, welche in vitomed vorzunehmen sind.
Mandanten-Stammdaten
Damit das Feld Rolle abgefüllt wird, müssen Sie in den Mandanten-Stammdaten im Register Tarmed / Mandant - Sparte im Grid Rolle(n) eine neue Zeile einfügen (falls das Grid Rolle(n) bei Ihnen fehlt, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Vitodata-Standort). Die Spalte Rolle bleibt leer, in der Spalte Freitext erfassen Sie Komplementärmedizin (oder etwas Ähnliches):
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Diese Rolle ist nur notwendig, falls der Mandant nicht die Dignität eines Arztes enthält. Bei Ärzten muss weiterhin die Rolle FMH-Ärzte eingetragen sein (oder kein Datensatz), ansonsten kommt es bei Tarmed-Rechnungen zu Rückweisungen. |
Leistungserbringer-Stammdaten
Ab vitomed 2.70 wird in den Leistungserbringer-Stammdaten das neue Feld LB_KonkordatNummer eingefügt. Dieses Feld muss in der Maske sichtbar gemacht (manueller Eingriff mittels Parametrierung) und mit der ZSR-Nummer (früher Konkordats-Nummer) des Leistungserbringers versehen werden. Melden Sie sich für diese Anpassung bei Ihrem Vitodata-Standort. Gemäss Bestimmung zwischen Versicherern und Leistungserbringern muss jeder zugelassene Komplementärmediziner eine solche Nummer besitzen, ansonsten darf er nicht praktizieren. Im Falle von Sonderregelungen ist bei den Versicherern eine Pseudonummer zu beantragen.
Die ZSR-Nummer des Leistungserbringers wird im Rechnungskopf ausgegeben. Daraus resultiert die Vorgabe, dass pro Rechnung immer nur 1 Leistungserbringer verwendet werden darf, da zusätzliche ZSR-Nummern nicht auf den Rechnungskopf gedruckt werden können und es so zu Rückweisungen kommen würde.
Leistungen
Da die Tarifeinführung nicht in Abstimmung mit dem Forum Datenaustausch erfolgte, sind Automatismen in der Einrichtung nicht erhältlich. Sie müssen die Leistungen in den Tarif-Stammdaten manuell erfassen und mit dem Tarif-Code 590 versehen. Auch die automatisierte Minutenumrechnung in der Leistungserfassung funktioniert nicht, da die Informationen zur Position im Tarmed-Validator fehlen.
Wichtig ist, dass Sie Ihren Stundenansatz auf 5 Minuten herunterbrechen.
Beispiel:
- Bei einem Ansatz von CHF 120.00 pro Stunde entspricht der Preis pro Einheit à 5 Minuten = CHF 10.00;
- Der Leistungserbringer arbeitet 45 Minuten, was geteilt durch die Leistungsposition (pro 5 Minuten) den Wert 9 ergibt;
- In der Leistungserfassung schreiben Sie deshalb im Feld Anzahl eine 9.
Ein Stundenansatz, welcher nicht durch 5 Minuten teilbar ist, kann zu Rundungsdifferenzen auf der Rechnung führen.
Beispiel:
- Bei einem Stundenansatz von CHF 100.00 kosten 5 Minuten CHF 8.33.
Wir empfehlen, den Stundentarif mit dem Versicherer anzupassen, damit die Einzelposition wenigstens auf 5 Rappen passt.
Ab vitomed 2.70.011 können Sie den TP Arzt in den Tarif-Stammdaten auf 4 Kommastellen genau erfassen, z.B. CHF 8.3333, womit Rundungsdifferenzen verhindert werden.
Diese Leistungen erfassen Sie im Tarifstamm wie folgt.
Tarif-Stammdaten
Beispiel für das Erfassen einer Leistung in den Tarif-Stammdaten:
Taxpunktwerte Tarmed-Stammdaten
Die Taxpunktwerte Tarmed-Stammdaten müssen im Gesetz VVG eine Tarifgruppe pro Kanton aufweisen. Der TP-Wert entspricht (unabhängig vom Kanton) immer 1.00! (gemäss Rundschreiben der Arbeitsgruppe Komplementärmedizin):
Die erfasste Tarifposition müssen Sie einer Tarifgruppe (z.B. Spezielle Leistungen) zuweisen. Die Bezeichnungen dieser Tarifgruppen können durch Vitodata auf Ihren Wunsch angepasst werden.
Behandlung, Leistungen erfassen
Beispiel für das Erfassen einer Leistung, nachdem die notwendigen Stammdaten eingerichtet sind. Denken Sie daran, im Feld Gesetz die Option VVG auszuwählen:
Die Leistung in der folgenden Abbildung wird in 5 Minuten-Einheiten erfasst. Der Leistungserbringer hat 30 Minuten gearbeitet, deshalb erfasst er im Feld Anzahl eine 6:
Rechnung
Beispiel eines Rückforderungsbeleges mit der Rolle Komplementärmedizin:
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Mit dieser Einrichtung ist die Rechnungsstellung gemäss Rückmeldung der Versicherer vollkommen Tarif 590-konform. |